Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLOBE Development GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

(1) GLOBE Development GmbH (im folgenden GLOBE genannt) erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dieses nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn GLOBE sie schriftlich bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte GLOBEs, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Gleiches gilt für die Abweichung der Schriftformklausel selbst.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von GLOBE Dienstleistungen kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch GLOBE zustande. GLOBE kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(2) Soweit GLOBE sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden GLOBEs kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft. Die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist wird jeweils in den Verträgen näher geregelt. Mindestens beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat und ist 14 Tage zum Monatsende kündbar.

(2) Die Kündigung muss GLOBE schriftlich per Briefpost zugehen.

(3) Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Nutzungsperiode. Die jeweilige Nutzungsperiode wird im Vertrag genauer geregelt, beträgt jedoch mindestens einen Monat

§4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Soweit GLOBE entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung eingestellt werden. GLOBE entstehen während der Bereitstellung, bzw. nach und durch Einstellung solcher Dienste keinerlei Verpflichtungen.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die GLOBE-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet, (a) GLOBE innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; (b) GLOBE unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten; (c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die GLOBE-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; (d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, (e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; (f) GLOBE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; (g) Aufwendungen die GLOBE durch die Überprüfung oder Behebung von Störungen oder Schäden zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag; (h) die aus den Verträgen resultierenden Rechnungsbeträge fristgerecht zu zahlen. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zu begleichen. (i) GLOBE entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 5.1 (b) und (c) genannten Pflichten, ist GLOBE sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 5.1 (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Ist der Kunde Ursache oder Ziel von Netzangriffen, und werden hierdurch andere Kunden gestört, hat GLOBE ein Sonderkündigungsrecht des Vertragsverhältnisses mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Für den verbleibenden Zeitraum hat GLOBE das Recht den zur Verfügung gestellten Adressraum temporär ganz oder teilweise zu sperren, um Schäden für andere Kunden zu vermeiden.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der GLOBE-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch GLOBE gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungsoder Schadensersatzanspruch.

3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen. die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsund Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der GLOBE-Dienste durch Dritte entstanden sind. Siehe Paragraph 5.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) GLOBE stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlagen vereinbarte Leistung zu den in den entsprechenden Anlagen genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Soweit nicht im Vertrag näher geregelt, erfolgt Rechnungsstellung monatlich im voraus.

(2) Verbrauchsabhängige Leistungen werden in diesen Rechnungen für den abgeschlossenen Monat berechnet.

(3) Einmalige Leistungen werden unmittelbar in Rechnung gestellt.

(4) Die vereinbarten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(5) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von GLOBE sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf GLOBE Seite gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

(6) GLOBE wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.

(7) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist GLOBE berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

(8) Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt, wird der entsprechende Betrag unmittelbar nach Zugang der Rechnung eingezogen. Bei Rücklastschriften fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 Euro zuzüglich der gesetzliche MwSt. an.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche GLOBEs kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die GLOBE die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern GLOBEs oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von GLOBE autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten - hat GLOBE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GLOBE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die GLOBE Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches GLOBEs liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn GLOBE oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

(1) Der Zahlungsverzug tritt automatisch 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GLOBE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass GLOBE eine höhere Zinslast nachweist.

(2) GLOBE kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 4 Wochen erstreckt und GLOBE gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt GLOBE vorbehalten.

§10 Verfügbarkeit der Dienste

(1) GLOBE bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. GLOBE wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

(2) GLOBE unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via E-Mail 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche erreichbar ist. Wenn möglich sollten aber die Kernarbeitszeiten genutzt werden. Die Kernarbeitszeiten liegen werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in § 14 und im Grundvertrag festgehalten.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die GLOBE unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass GLOBE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich GLOBE Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist GLOBE berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) GLOBE steht dafür ein, dass alle Personen, die von GLOBE mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der GLOBE-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GLOBE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) GLOBE haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen GLOBE-Leistungen unterbleiben. GLOBE haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) GLOBE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die (a) durch die Inanspruchnahme von GLOBE Diensten, (b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch GLOBE, (c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch GLOBE, (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens GLOBE, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch GLOBE nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom AG beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung GLOBEs für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die GLOBE oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der GLOBE-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Münster, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der GLOBE.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. GLOBE Development GmbH , Königsbergerstrasse 260, 48157 Münster. Telefon: 0251-520 520 Fax: 0251- 520 5-299 E-Mail: info@globe.de

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der GLOBE-Kunden gebunden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

- Stand Januar 2015 - © GLOBE Development GmbH